Ein Unfall oder eine lebensbedrohliche Erkrankung kann zur Folge haben, dass ein Patient selbstbestimmte Wünsche in Bezug auf die medizinische Versorgung und Behandlung nicht mehr äußern kann.
Die Patientenverfügung ist eine vorsorgliche Maßnahme, sollte dieser Ernstfall eintreten. Mit diesem Dokument haben Sie die Sicherheit, dass Ihren Verfügungen seitens der Ärzte und Pfleger Folge geleistet wird, denn es gilt als verbindliche Grundlage.
Darüber hinaus können Sie die Patientenverfü-gung durch eine Vorsorgevollmacht ergänzen. Hiermit können Sie festhalten, welche Person Ihres Vertrauens für die Umsetzung Ihrer Wünsche im Krankheitsfall sorgt.
Hinterlegen Sie Ihre Dokumente am besten an einem Ort, der Ihren Angehörigen bekannt ist. Eine regelmäßige Aktualisierung ist außerdem empfehlenswert.
Auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz finden Sie hierzu weiterführende Informationen sowie Downloads.