Rentenansprüche im Trauerfall
Der Tod eines Ehepartners ist leider oft mit finanziellen Engpässen verbunden. Die Witwen-/Witwerrente ist eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie kann in Anspruch genommen werden, wenn der Versicherte mindestens fünf Jahre hierin eingezahlt hat. Eine weitere Bedingung ist darüber hinaus, dass die Ehe zum Zeitpunkt des Todes einen rechtsgültigen Bestand hatte. Eingetragene Lebenspartnerschaften haben unter diesen speziellen Voraussetzungen ebenfalls einen Anspruch auf die staatliche Leistung.
Wie mache ich meine Rentenansprüche geltend?
Zunächst muss möglichst zeitnah ein Antrag bei der gesetzlichen Rentenversicherung gestellt werden. Die Rente wird rückwirkend längstens für ein Jahr vor dem Monat der Beantragung ausgezahlt. Hatte der Ehepartner zu dieser Zeit bereits den Rentenstatus, so ist es möglich, innerhalb von 30 Tagen nach dessen Tod einen Vorschuss auf die Rente zu beantragen. Hierfür ist die Vorlage der Sterbeurkunde erforderlich. Der Vorschuss in Höhe der dreifachen Summe der für den Sterbemonat gezahlten Rente wird auf die späteren Witwer-/Witwenrentenansprüche angerechnet.
Was wir für Sie tun können
Auf Wunsch veranlassen wir gerne die Beantragung des Dreimonatsantrages beim Rententräger. Die Angehörigen erhalten eine Kopie des Antrags beim Abschlussgespräch zusammen mit allen anderen Papieren. Dieser Rentenantrag ist für die Berechnung der Hinterbliebenenrente jedoch nicht ausreichend. Beim Rentenversicherungsträger muss außerdem ein formeller Rentenantrag eingereicht werden.
Die nachfolgenden Unterlagen werden benötigt
- Familienstammbuch oder Heiratsurkunde
- Sterbeurkunde
- Rentenunterlagen beider Ehepartner
- Personalausweis und Karte der Krankenkasse
- Bankverbindung inkl. BIC und IBAN-Nr.
- Persönliche Steuer-Identifikations-Nr.
Wie erhalte ich eine Waisenrente?
Für Kinder, die ein oder beide Elternteile vor dem 27. Lebensjahr verloren haben, gibt es eine staatliche Finanzhilfe. Die Halbwaisenrente beträgt bei Verlust eines Elternteils eine Höhe von 10 % der Rente des Verstorbenen. Wenn beide Eltern verstorben sind, erhöht sich der Anteil auf 20 %. Auch hier ist die Voraussetzung für den Erhalt der Halbwaisen- oder Waisenrente, dass der Verstorbene mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat.
Für alle Fragen rund um das Thema Rente empfehlen wir die Internetseite der Deutschen Rentenversicherung. Hier finden Sie weiterführende Informationen und entsprechende Formulare zum Download. Es besteht außerdem die Möglichkeit, einen Beratungstermin zu vereinbaren.
Patientenverfügung
Gut vorgesorgt im Krankheitsfall
Ein Unfall oder eine lebensbedrohliche Erkrankung kann zur Folge haben, dass ein Patient selbstbestimmte Wünsche in Bezug auf die medizinische Versorgung und Behandlung nicht mehr äußern kann.
Die Patientenverfügung ist eine vorsorgliche Maßnahme, sollte dieser Ernstfall eintreten. Mit diesem Dokument haben Sie die Sicherheit, dass Ihren Verfügungen seitens der Ärzte und Pfleger Folge geleistet wird, denn es gilt als verbindliche Grundlage.
Darüber hinaus können Sie die Patientenverfügung durch eine Vorsorgevollmacht ergänzen. Hiermit können Sie festhalten, welche Person Ihres Vertrauens für die Umsetzung Ihrer Wünsche im Krankheitsfall sorgt.
Hinterlegen Sie Ihre Dokumente am besten an einem Ort, der Ihren Angehörigen bekannt ist. Eine regelmäßige Aktualisierung ist außerdem empfehlenswert.
Auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz finden Sie hierzu weiterführende Informationen sowie Downloads.